Aufgaben des Kreisjugendausschusses / VKJA
- Details
- Hauptkategorie: Fußball
Fußballjugendordnung des FLVW
§ 13 Jugendausschuss
1. Der Jugendausschuss leitet alle Arbeiten im Jugendfußball der Kreise. Der Jugendausschuss ist dem Verbandsjugendausschuss hierfür verantwortlich; dem Kreisvorstand insoweit, als dessen Belange betroffen sind.
2. Zusammensetzung des Jugendausschusses:
a) Vorsitzender
b) Koordinator Spielbetrieb
c) Koordinator Talentsichtung/Talentförderung
d) Koordinator Qualifizierung
e) Koordinator Mädchenfußball
f) Koordinator Sportverein/Schule/Kita
g) Koordinator Öffentlichkeitsarbeit
h) Koordinator sportbegleitende Jugendarbeit
Doppelfunktionen - Übernahme von zwei Aufgabenbereichen in Personalunion - sind zulässig.
Der Jugendausschuss wählt in seiner ersten Sitzung - aus seinen Reihen - den stellvertretenden Vorsitzenden.
3. Der Jugendausschuss kann im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand weitere Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben mit Sitz und Stimme berufen und diese zu Beratungen hinzuziehen.
4. Der Vorsitzende der Kreisjugendspruchkammer hat das Recht, im Rahmen seines Wirkungskreises im Jugendausschuss über Angelegenheiten der Jugendrechtsprechung gehört zu werden.
5. Der Jugendausschuss ist spielleitende Stelle des Kreises und delegiert die Spielleitung auf Staffelleiter/Wettbewerbsleiter.
6. Verwaltungsentscheidungen der Staffelleiter als spielleitende Stellen können nach Maßgabe des § 3 Abs. 6 Rechts-und Verfahrensordnung/WFLV mit der Beschwerde angefochten werden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, entscheidet unter Ausnutzung des Vorbehaltes nach § 3 Abs. 4, 5 Rechts-und Verfahrensordnung/WFLV der Kreisjugendausschuss als übergeordnete Verwaltungsstelle. Dieses gilt nicht, wenn ein Mitglied des Kreisjugendausschusses selbst spielleitende Stelle 1. Instanz ist. In diesen Fällen ist der Verbandsjugendausschuss übergeordnete Verwaltungsstelle.
Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses
- Übernahme und Verantwortung aller Aufgaben als Stellvertreter des Kreisvorsitzenden
- Kontakt zum FLVW
- Fachaufsicht der Koordinatoren
- Vorbereitung und Leitung Kreisjugendtag
- Vorbereitung und Leitung Arbeitstagung der Vereine
- Leitung Jugendleitertagung im SportCentrum Kamen Kaiserau
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der KJA-Sitzung
- Überwachung des Jugendtages
- Vertretung im FLVW Jugend-Beirat
- Vertretung im Kreisvorstand
- Repräsentative Aufgaben / Ehrungen
- Auskünfte Spielberechtigung / Satzungsangelegenheiten für die Vereine
- Anträge Abkürzung oder Wegfall der Wartezeiten bei einem Vereinswechsel § 14 JSpO/WFLV
- Erledigung Passeinzugsverfahren
- Anträge Mädchen in Jungenmannschaften (C- Juniorinnen / B- Juniorinnen)
- Bearbeitung von Anträgen auf Ehrungen
- Bestätigung von Geburtsdaten für die Passstelle WFLV
- Platzkommission
- Vertretung vor Rechtsorganen
- Verantwortlicher Superuser für den Kreis Lippstadt
- Leitung und Verantwortung für das DFB-Net auf Kreisebene
- Leitung und Verantwortung für OM Online auf Kreisebene
- Verantwortlich für den redaktionellen Teil Jugendfußball auf der kreiseigenen Website